OH-65-23 Baugrundstück auf Erbpacht ca. 26 km nordöstlich von Regensburg in Wald
Eckdaten
- Art Baugrund für Ein- / Zweifamilienhäuser
- Lage 93192 Wald
- Grundstück ca. 654 m²
- Bebaubar nach Nachbarbebauung
- Erschließung Voll erschlossen
- Erschließungskosten 3.544,65 €
- Kurzfristig bebaubar ja
- Fahrzeit Hauptbahnhof 30 min
- Fahrzeit nächste Autobahnauffahrt 25 min
- Immobilien-ID 821
Immobilie
Das Baugrundstück befindet sich in einer Ortrandlage von Wald.
Die Grund- und Mittelschule sowie das Kinderhaus und die Kindergärten erreicht man fußläufig in kurzer Entfernung.
99 Jahre nach Abschluss des Vertrages endet der Erbbaurechtsvertrag.
Der jährliche Erbbauzins beträgt derzeit € 1,80/m² = € 1.177,20
Lage
Wald liegt ca. 26 km nordöstlich von der Weltkulturerbstadt Regensburg und ca. 30 km südöstlich von Schwandorf entfernt. Regensburg erreicht man in ca. 20 Autominuten über die B16. Aufgrund der infrastrukturellen Voraussetzungen wurde Wald durch die Regierung der Oberpfalz als Kleinzentrum anerkannt. In der Gemeinde wohnen ca. 3.000 Einwohner.
Die Gemeinde Wald bietet alle Infrastruktureinrichtungen eines gewachsenen Kleinzentrums, wie z.B.
• Moderne Verwaltung mit Sitz der Verwaltungsgemeinschaft
• Kinderhaus
• Zwei Kindergärten mit 5 Gruppen
• Waldkindergarten mit einer Gruppe
• Mutter-Kind-Gruppen
• Sanierte Grund- und Mittelschule
• Nahegelegene weiterführende Schulen (Realschule Roding ca. 15 km, Gymnasium Nittenau ca. 8 km)
• Volkshochschule und Landkreismusikschule unterrichten vor Ort
• Öffentliche Bücherei
• Ärztehaus (Allgemeinärzte, Heilpraktiker/Osteopathie, Apotheke)
• Zwei Zahnärzte, Psychotherapeuten
• Logopädie
• Pflegeheim „Wohnpark Walder Höhe“
• Betreutes Wohnen
• Gemeindehalle
• Gut ausgebautes Verkehrsnetz mit RVV-Anbindung
Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs, wie Bäcker, Metzger und Discounter sind ebenfalls vorhanden.
Das schnelle Internet ist mit Glasfasertechnik gesichert.
Bebaubarkeit
Eine Bebauung mit einem Einfamilienwohnhaus möglich.
Erschließung
Das Baugrundstück ist voll erschlossen.
Folgende Herstellungsbeiträge sind zu entrichten:
Vorauszahlung auf den Kanalherstellungsbeitrag € 2.293,91
Vorauszahlung auf den Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgungsanlage € 1.250,74
Straßenerschließung fällt nicht an
Mit der Zahlung der Herstellungsbeiträge ist die Grundstücksfläche komplett abgerechnet.
Die Geschossflächen sind für die Wasserversorgung mit 169 m² und für die Entwässerungsanlage mit 163,50 m²
bezahlt.
Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Wir werden diese so schnell wie möglich bearbeiten.